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Ausgangssituation regional

Das betreute Wohnen

Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Das sind beispielsweise alte Menschen. Die Betreuung wird im Allgemeinen durch Sozialarbeiter bzw. Psychologen, Erzieher, Therapeuten oder
Pflegekräfte gewährleistet. Die Betreuung soll bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleisten.

Eine besondere Ausprägung ist das Betreute Wohnen für ältere Menschen, die nicht zwangsläufig einen ausgeprägten Hilfe-, Betreuungs- und / oder Pflegebedarf haben, jedoch in einer Wohnanlage leben wollen, die neben barrierefreiem Wohnraum eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und sog. niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen bietet, die das selbstständige Leben im Alter, wenn nicht ermöglichen, so doch jedenfalls erleichtern.

Solche Formen sind bisher auf dem Lande nur selten anzutreffen, insbesondere in unserer relativ dünn besiedelten Region.

Die gestellten Ziele kann man zur Zeit nur in größeren Einheiten erreichen:

Selbstständig und selbstbestimmt die freie Wahl der Wohnung zu haben, ist ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis. Oberstes Ziel ist daher, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Altenheim oder Altenpflegeheim zu vermeiden oder so weit wie möglich hinauszuschieben.

 

Eine grundsätzliche Vorbetrachtung

Als Wohnformen sind grundsätzlich zu unterscheiden das ambulant betreute Wohnen, das Wohnen in betreuten Wohngemeinschaften und das Betreute Wohnen für Senioren.

Dabei gibt es verschiedene Formen der Betreuung, je nach individuellem Bedarf. So gibt es Personen, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung von ihrem Einzelfallhelfer oder einem ambulanten Pflegedienst erhalten. Der Bedarf kann wenige Stunden pro Woche betragen oder auch deutlich mehr. Hierbei ist oft nur wichtig, dass die zu betreuende Person an ihre regelmäßigen Pflichten erinnert wird, also eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen erfährt. Beim Betreuten Wohnen als Wohnform im Alter wird vom Anbieter und / oder von einem mit ihm kooperierenden Dienstleister einerseits das Wohnen in Form einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung regelmäßig über einen Mietvertrag und andererseits ein Paket an allgemeinen Unterstützungsleistungen / Grundleistungen über einen sog. Betreuungsvertrag oder Servicevertrag erbracht. Daneben stehen die Wahlleistungen, bzgl. derer der Mieter Wahlfreiheit hat.

Als Wohnform gehört das Betreute Wohnen für Senioren nicht zu den Heimen im Sinne des Heimgesetzes bzw. der im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform entstandenen Landesheimgesetze. Rechtlich besteht jeweils ein eigenständiger Haushalt mit einem zielgruppenspezifischen Betreuungsangebot, dessen Inhalte vertraglich geregelt sind.


In Mecklenburg – Vorpommern gibt es einige Angebote im städtischen Raum, die entsprechend der demografischen Entwicklung zunehmend genutzt werden. Für Senioren aus dem ländlichen Raum bedeutet diese aber immer Umzug und sie verlassen dabei ihr gewohnten Umfeldes.