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Das etwas andere Betreibermodell

Allgemeines:



Das Betreute Wohnen für ältere Menschen ist Privatsache; es gilt kein spezifisches Sozialrecht.

Das heißt auch, dass bisher es keine gesonderte öffentliche Förderung spezifiziert wurde, bis auf Zuschüsse für besondere bauliche Ausstattung als KfW – Darlehen.

 

Vertragsrecht



Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet man keine diesbezügliche Bestimmung, auch nicht in den Ausführungsgesetzen und -verordnungen. Mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind bestimmte Vertragskonstellationen gesetzlich geregelt worden. Allerdings gilt, das Wohnen mit allgemeinen Unterstützungsleistungen nicht unter das WBVG fällt. In diesen Fällen gilt für das Wohnen das bürgerliche Mietrecht und für die Betreuung das Dienstvertragsrecht. Beides ist im BGB geregelt.

 

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