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Die Seniorengenossenschaft

Vorbemerkung



Es gilt ein für den ländlichen Bereich angepasstes Betreibermodell zu finden. Anders als in den Städte wo bestimmte Investorenmodelle entwickelt wurden oder große gewerbsmäßig agierende Organisationen Träger solcher Einrichtungen sind.

Wegen zu gering erwartende Renditen im ländlichen Raum sind besondere Überlegungen anzustellen, da u.a. eine Kapitalverzinsung nicht stattfinden kann. Die „Verwaltungseinheiten“ sind zu klein. Ansonsten hätte der Markt schon reagiert.


DAS IST NEU!

 

Allgemeines:

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen.
Charakteristisch für die genossenschaftliche Organisationsform sind die so genannten „S-Prinzipien“ und das Identitätsprinzip. Bei den S-Prinzipien handelt es sich um Mitgliederförderung, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Mit dem Identitätsprinzip ist die Identität von Entscheidungsträgern, Geschäftspartnern und Kapitalgebern gemeint.

Der besondere gute Grund

Die Besonderheit der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen (z. B. der GmbH) liegt darin, dass sie die erwirtschafteten Leistungen an ihre Mitglieder weitergibt.
Genossenschaften sind Vereinigungen von nicht geschlossener Mitgliederzahl. Der Mitgliederkreis ist demnach nicht eingeschränkt, sondern kann sich im Laufe des Bestands der Genossenschaft durch Beitritt oder Ausscheiden von Genossenschaftern stetig und ohne rechtliche Auswirkung auf den Bestand der Genossenschaft verändern. Ein dauernder Bestand ist also gesichert.
Die pflichtgemäß gezeichneten Geschäftsanteile der Mitglieder bilden den Gesamtnennbetrag der Geschäftsanteile der Genossenschaft.
Sie können u.a. den Eigenanteil dieser Investition nach und nach darstellen. Am Ende der Mitgliedschaft wird auch nur dieser Geschäftsanteil zur Auszahlung gebracht, sodass eine Verzinsung nicht stattfindet. Der „Gewinn ist die erwirtschafte Leistung, das betreute Wohnen.

 

Pflegewohngemeinschaft

Eine Sonderform für das Projekt NEUES ALTENTEIL ist die Seniorengenossenschaft eine Pflegewohngemeinschaften

Eine Seniorengenossenschaft bietet alle erforderlichen Hilfen an, damit ihre Mitglieder bis zum Lebensende in ihrem Wohnumfeld verbleiben können. Die Übersiedlung in ein Heim soll so auf Schwerstpflegefälle reduziert werden. Zusätzlich eröffnet sich den Mitarbeitern so die Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge aufzubessern.
Die erste Seniorengenossenschaft wurde am 9. April 1991 in Riedlingen (Württemberg) gegründet.
Das Prinzip ist: Wer mitarbeitet, kann frei entscheiden, ob er sich das Entgelt auszahlen lässt oder dieses bei der Genossenschaft anspart. Wer anspart, kann später die Leistungen hierfür gesichert wieder abrufen. Es gilt dabei der Grundsatz, wer heute 100 Stunden arbeitet und anspart, kann später auch 100 Stunden kostenfrei wieder abrufen. Selbstverständlich verbleibt das angesparte Geld im Eigentum und der vollen Verfügungsgewalt der jeweiligen Person. Es kann auch jederzeit wieder in bar abgerufen werden - dann verfallen natürlich die entsprechenden Stundenguthaben. Auf diese Weise ist es der Genossenschaft möglich, mit einem sehr günstigen Stundensatz zu arbeiten, der trotz alledem für die Mitarbeiter attraktiv ist. Außerdem ermöglicht der niedrige Stundensatz auch den Personen mit niedrigem Einkommen, sich Leistungen einzukaufen.

 

Geplante Dienstleistungen des NEUEN ALTENTEILS

- Wohnungsbereitstellung (in barrierefreier betreuter Wohnanlage)

- Betreutes Wohnen (umfasst alle erforderlichen Hilfen im Haushalt)

- Hilfen rund ums Haus (Behebung kleinerer technischer Probleme im Haus
sowie Gartenarbeiten)

- Essen in der Mitmachküche (bringt auch warmes Essen zur Mittagszeit direkt in die Wohnungen)

- Fahrdienst mit dem Bürgerauto (als Ersatz für unzulänglichen öffentlichen
Personennahverkehr)

-BeratungBesuchsdienste (sollen helfen der Vereinsamung entgegenzuwirken)
- Tagespflege (entlastet Angehörige, die zu Hause pflegebedürftige Menschen versorgen)

Die Seniorengenossenschaft bietet in ihrer bürgerschaftlich geführten Tagespflege ein ergänzendes Angebot für die häusliche Pflege. Bisher mussten nur sehr wenige der von einer Seniorengenossenschaft betreuten Personen noch einen Heimplatz in Anspruch nehmen: Meist dann, wenn bei Alleinstehenden schwere Demenz auftrat oder in einzelnen Fällen von Schwerstpflegebedürftigkeit. Die Seniorengenossenschaft ist vollständig eigenfinanziert und arbeitet eigentlich ohne Zuschüsse.